|
Eltern Info /
Betriebskonzept |
|
►
Auftrag und Zielgruppe |
►
Persönliche Spielsachen |
|
►
Standort und Infrastruktur |
►
Krankheit / Abwesenheit der
Kinder |
|
►
Sozial-pädagogische Haltung |
►
Reduktionen |
|
►
Pädagogische Mittel |
►
Krankenkasse |
|
►
Richtlinien / Aufsicht |
►
Haftpflichtversicherung |
|
►
Betreuung und Betreuungsteam |
►
Sicherheit |
|
►
Öffnungszeiten |
►
Abholen des Kindes durch
Drittpersonen und Kindertransport im Auto |
|
►
Mahlzeiten / Ziele |
►
Kündigung und Austritt |
|
►
Aufnahmeverfahren |
►
Vertragsrücktritt |
|
►
Eintritt |
►
Vertragsänderungen |
|
►
Eingewöhnung |
►
Ausschluss |
|
►
Kleider |
►
Finanzen |
|
|
►
Elternarbeit |
| |
|
Das
vorliegende Betriebskonzept gibt umfassende Auskunft über den
Verein Kindertagesstätte Pimbolino in Gamprin. Es orientiert
interessierte Personen über Betriebsorganisation, Finanzen,
Personal, Aufnahmeverfahren, etc.
|
|
Auftrag und
Zielgruppe
Die Kindertagesstätte Pimbolino ist ein pädagogisches,
familienergänzendes Tagesbetreuungs-Angebot. Im Zentrum unseres
Auftrages stehen sowohl die pädagogische Arbeit mit dem
einzelnen Kind, wie auch das Kind als Gruppenmitglied. Soziales
Verhalten kann so auch ausserhalb der Familie erfahren und
eingeübt werden. Die KITA verfügt über Plätze, welche in
Ganztags, Halbtags mit Mittagessen, Halbtags ohne Mittagessen
und Mittagstisch aufgeteilt sind. Wir nehmen Kinder ab dem
dritten Lebensmonat bis zur Vollendung der Primarschule bei uns
auf. Dabei streben wir eine soziale, kulturelle und
altersmässige
Durchmischung an den
Randzeiten an. Während der Hauptanwesenheitszeiten der Kinder
sind die Gruppen: Kleinkindgruppe Tagesstrukturen unterteilt.
▲
|
|
Standort und Infrastruktur
Die KITA hat ihre Räumlichkeiten in Gamprin, Bühl 19. Wir sind in einem
Teil der ehemaligen Primarschule Gamprin untergebracht. Sie
erreichen den Eingang über die Treppe hoch. Kommt man mit dem
Bus, so steigt man beim Gemeindehaus aus und braucht zwei
Gehminuten zu unserer KITA, oder sie parkieren ihr Auto auf dem
Kita-Parkplatz neben dem Fahrradunterstand der Primarschule. Die
Räumlichkeiten sind auf 3 Stockwerken aufgeteilt. Die Küche und
das Speisezimmer sind durch die Essensausgabe miteinander
verbunden und liegen im untersten Geschoss. Direkt beim Eingang
finden sie die Garderobenplätze der Kinder. Von der Garderobe
aus kann man direkt in unsere Aussenanlage gelangen. Ebenfalls
auf der gleichen Etage sind die Räumlichkeiten der
Tagesstrukturen. Unterteilt in verschiedene Nischen ist der
grosszügige Raum den Bedürfnissen der Kinder angepasst. Zudem
verfügt der Raum über eine eigene Nasszelle für die Kinder. Im
oberen Stockwerk befindet sich ein
Babyzimmer unterteilt in
einen Schlafbereich und einem Schlafraum. Gleich nebenan ist ein grosszügiger Gruppenraum, der den Bedürfnissen
der Kleinkindergruppe angepasst ist. Auch für diese Gruppe steht
eine eigene Nasszelle zur
Verfügung. Das gesamte Kita-Areal ist von einem Zaun umgeben.
Die Gartenanlage ladet durch ihre Vielseitigkeit zum Spielen
ein. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, Grünflächen zum
Spielen, Springen und Toben, sowie ein grosser Sandkasten,
Wasser und Steine zur Verfügung.
▲
|
|
Sozial-pädagogische Haltung
Wir betrachten und respektieren jedes Kind als
eigenständige Persönlichkeit. Die Kinder sollen sich geborgen
und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr
und achten unabhängig von Sprache, Konfession oder Herkunft
feinfühlig darauf. Ziel der Betreuung ist eine altersgerechte
Förderung der sozialen, emotionalen, sprachlichen und geistigen
Fähigkeiten der Kinder. Es ist uns wichtig, die Kinder zur
Selbständigkeit zu erziehen.
▲
|
|
Pädagogische
Mittel
Die Verantwortung für die Gestaltung des
Tagesablaufes liegt bei der Krippenleiterin in Zusammenarbeit
mit den Gruppenleiterinnen. Wir legen Wert auf:
·
strukturierter Tagesablauf ·
Gruppenregeln ·
zielorientiertes Arbeiten ·
Einzel- und
Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten ·
Angebot von verschiedenen
Materialien und Spielen ·
Rhythmik, Tanzspiele und
Musik ·
positive Bestärkung ·
eigene Erfahrungen machen
lassen ·
Sprachentwicklung und
Sprachförderung ·
altersgemässe
Körpererziehung ·
positive wie negative
Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können ·
„streiten“ lernen und eine
gemeinsame Lösung suchen ·
Einbezug von freier Natur ·
Rituale ·
Feste feiern ·
Ausflüge ·
Kinderkonferenzen ·
Elterngespräche ·
Elternveranstaltungen ·
Teambesprechungen
·
Fortbildungskurse ·
Supervision
·
Multikulturelles Denken vermitteln
▲
|
|
Richtlinien / Aufsicht
Die KITA Pimbolino richtet sich nach den Empfehlungen des
Schweizerischen Krippenverbandes, der Leistungsvereinbarung der
Liechtensteinischen Vormundschaftsbehörde: Amt für Kinder und
Jugend, sowie einer Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde
Gamprin-Bendern.
▲
|
|
Betreuung und Betreuungsteam
Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder
basteln, all das (und noch vieles mehr) ist möglich in der KITA
Pimbolino. Wir geben den Kindern Raum für neue Kontakte und
Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das
Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf
seinem individuellen Weg. Unsere Betreuerinnen schaffen für die
Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des
Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und
weiterentwickeln können. Wir bieten seit Januar 2004 der
Babygruppe einen speziell auf deren Bedürfnisse eingerichteten
Raum an, da es erwiesen ist, dass Kinder die in den ersten zwei
Lebensjahren regelmässig mit gleichaltrigen Kinder spielen
können über ein erstaunliches Mass an sozialer Kompetenz
verfügen. Sie sind ausgeglichener und können sich so
altersgerecht entwickeln. Die Mitarbeiterinnen verfügen über
ihre Funktion entsprechenden Ausbildung und /oder verfügen über
langjährige Erfahrung in der Kinderbetreuung. Die Koordination
und Leitung wird von der Krippenleiterin übernommen. Wir fördern
die Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen im Rahmen unserer
finanziellen Möglichkeiten.
▲
|
|
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 6.30 Uhr bis 18.30 Uhr Die Ferienwochen in der
KITA Pimbolino bleiben jedes Jahr gleich. Dies ermöglicht den
Eltern eine effiziente Planung ihrer Ferientage. Im Sommer
bleibt unsere KITA die letzte Juli und die erste Augustwoche
geschlossen, ebenso bleibt die KITA von Weihnachten bis 3 Könige
geschlossen. Die Feiertage sind die Liechtensteinischen
Feiertage. Zusätzlich kommt der Fasnachtsdienstag, an dem die
KITA ab 14.00 geschlossen ist. Die Brückentage werden immer im
Dezember für das Folgejahr bekannt gegeben. An Tagen vor
Feiertagen und Ferienbeginn der KITA schliessen wir um 17.00
Uhr. Die notwendige Betreuungszeit wird mit den Eltern
einzeln besprochen. Diese Zeiten werden mittels Vertrag
verbindlich vereinbart. In Ausnahmefällen sind wir jedoch bei
frühzeitiger Mitteilung flexibel genug um die Betreuungszeiten
zu verschieben. Zwischen 11.15 Uhr und 13.00 sollten nach
Möglichkeit keine Kinder gebracht oder geholt werden um den
Kindern die nötige Mittagsruhe zu geben.
▲
|
|
Mahlzeiten /
Ziele
Da unsere Kindertagesstätte ab 6.30Uhr geöffnet ist, haben die Kinder
auch die Möglichkeit bei uns zu frühstücken. Um 9.00Uhr sollten
alle Kinder in der KITA anwesend sein, um einen geregelten
Ablauf bieten zu können. Das Mittagessen der Kinder ist in zwei
Mahlzeiten geteilt. Um 11.15 isst die Kleinkindergruppe und um
12.15 essen die Kinder der Tagesstrukturen, jeweils begleitet
und unterstützt von Erzieherinnen. Von 11.15Uhr bis 13.00Uhr
ist Mittagszeit/Sperrzeit. Wir sind ausschliesslich für die
Kinder in dieser Zeit da
und möchten nicht, dass in dieser Zeit Kinder gebracht oder
geholt werden. Ausnahmen sind jedoch nach
vorheriger Absprache möglich. Wir achten auf eine gesunde,
altersgerechte und ausgewogene Ernährung. Die Mahlzeiten werden
täglich frisch von einer Köchin zubereitet. Die Kinder erhalten
zudem einen Znüne und einen Zviere. Wir bitten die Eltern, den
Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie
Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc. Freude am Essen ist wichtig,
dass die Kinder alles essen, ist uns weniger wichtig. Wenn die
Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen
besteht jedoch in unserer KITA nicht. Körperpflege, Händewaschen
und Zähneputzen sollen nicht zu einer Prozedur werden, sondern
zu einem positiven Erlebnis
▲
|
|
Aufnahmeverfahren
Interessierte Eltern können einen Besuch vereinbaren und / oder ein
Anmeldeformular anfordern, mit welchem sie ihr Kind schriftlich
anmelden können. Diese
Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser
Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in
absehbarer Zeit frei wird, vereinbaren wir mit den Eltern einen
Gesprächstermin. Dabei besteht die Möglichkeit die KITA zu
besichtigen und Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum,
Eingewöhnungszeit, Kosten etc. zu treffen. Bei
Teilzeitplatzierungen ist eine Mindestanwesenheit von
zwei halben Tagen die Woche. Wenn das Kind aufgenommen wird,
muss ein Vertrag abgeschlossen werden, welcher auch die
Elternbeiträge regelt.
▲
|
|
Eintritt
Bei der Aufnahme des Kindes in unserer KITA ist ein Betreuungsblatt und
ein Personalienblatt auszufüllen und zu unterschreiben, in denen
Angaben über das Kind, die Erreichbarkeit der Eltern,
Krankheiten, Allergien, etc. einzutragen sind. Mit der
Unterschrift verpflichtet sich der Vormund des Kindes zur
Einhaltung unserer Rahmenbedingungen.
▲
|
|
Eingewöhnung
Um den Eintritt und die erste Zeit in der KITA zu erleichtern, findet
eine Eingewöhnungsphase statt. Dabei haben die Eltern die
Möglichkeit ihr Kind ganz oder teilweise durch den Tagesablauf
zu begleiten. Die Eingewöhnung wird mit den Eltern vorher
besprochen.
▲
|
|
Kleider
Die Kinder sollen der Witterung entsprechende Kleider anziehen, welche
sie auch beim Spielen, Basteln und im Freien tragen können.
Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappe,
Handschuhe, Badehose, Sonnenkappe, etc), sollen stets in der
KITA zur Verfügung stehen. Ebenso Unterwäsche, Gummistiefel und
Regenschutz sollen in der KITA deponiert werden. Jedes Kind hat
sein eigenes Körbli das mit dem Namen des Kindes versehen ist.
Alle Kleider, Schuhe, Jacken, Finken unbedingt mit dem Namen des
Kindes versehen. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern
zum Waschen mit nach Hause. Bitte durch neue Ersatzkleider
ersetzen.
▲
|
|
Persönliche Spielsachen
Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier
oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen sie jedoch darauf
aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn
etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen
lieber zu Hause. Verboten sind Waffen und Kriegsspielsachen
▲
|
|
Krankheit /
Abwesenheit der Kinder
Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste
Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche
Präsenzzeiten der Kinder. (Ausnahmen sind möglich.) Diese werden
beim Eintritt in die KITA nach den Bedürfnissen der Eltern und
der Kapazität unserer Kindertagesstätte festgelegt. Kleinere
Verletzungen (Kratzer, Beulen etc.), sowie die Ansteckung von
Kinderkrankheiten können in einer lebhaften Kindergruppe
passieren. So wie in der Schule oder dem Kindergarten auch.
Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen
sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis
spätestens 9.00Uhr zu melden. Über Ferienabwesenheit ist das
Team so früh wie möglich (mindestens aber zwei Wochen vorher) zu
informieren. Kranke Kinder sollten grundsätzlich nicht in die
KITA gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der KITA krank,
werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für
Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir
uns jedoch an einen Arzt oder die Notfallstation eines
Krankenhauses und informieren gleichzeitig die Eltern. Das Kind
wird in so einem Fall jedoch von einer unserer Betreuerinnen
begleitet. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten
der Eltern. Ein Wechsel des Kinderarztes muss der Krippenleitung
sofort mitgeteilt werden. Bei Absenzen wegen Krankheit oder
Unfall (Arztzeugnis notwendig) wird ab dem 30.Tag der
massgebende Monatsbeitrag auf 50% reduziert.
▲
|
|
Reduktionen
Reduktionen werden grundsätzlich nur bei Ferientagen die von der KITA
bekannt gegeben wurden geleistet. Bei Abwesenheit (Absenzen,
insbesondere durch Urlaub oder Krankheit bis zum 30. Tag) wird
KEINE Reduktion gegeben. Gesetzliche liechtensteinische
Feiertage werden bei der Monatsrechnung nicht in Abzug gebracht,
ebenso werden die Brückentage nicht in Abzug gebracht.
▲
|
|
Krankenkasse
Das Kind muss bei einer Krankenkasse / Versicherungsanstalt gegen
Krankheit und Unfall vom zuständigen Vormund des Kindes
versichert sein.
▲
|
|
Haftpflichtversicherung
Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung
abzuschliessen. Das Kind ist NICHT durch die Kindertagesstätte
haftpflichtversichert. Für evtl. Schäden haften die Eltern.
▲
|
|
Sicherheit
Für die Sicherheit der Kinder wurden wo nötig Massnahmen getroffen wie:
Abschliessbare Kindersicherungen an den Fenstern, geschützte
Steckdosen, Türsperrgitter, Ausbildung des Personals in 1.Hilfe
etc.
▲
|
|
Abholen des Kindes durch Drittpersonen und Kindertransport im
Auto
Wird ein Kind durch eine Drittperson abgeholt, so muss dies der
Gruppenleiterin oder der Hortleitung rechtzeitig mitgeteilt
werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren
und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal
ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos
mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen
(z.B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.).
▲
|
|
Kündigung
und Austritt
Die Kündigung des Kitaplatzes erfolgt nach schriftlicher Mitteilung durch
die Eltern unter Einhaltung einer einmonatigen Frist auf Ende
des laufenden Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in die
Schule oder den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze
können auch auf das Ende der Sommerferien der
liechtensteinischen Schulen gekündigt werden. Mit einem
Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu
verabschieden.
▲
|
|
Vertragsrücktritt
Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag
zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in Höhe
einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet.
▲
|
|
Vertragsänderungen
Bedarf es einer Änderung des Vertrages, welcher eine Neuberechnung des
Tarifsatzes nach sich zieht, so ist dies unmittelbar der
Kita-Leitung mitzuteilen um eine Vertragsänderung vorzunehmen.
Handelt es sich dabei um eine Tarifreduktion des Vertrages, so
kann die neue Tarifberechnung erst nach Unterzeichnung der
Vertragsänderung berücksichtigt werden. Bei einer Erhöhung des
Tarifes wird dem laufenden Monat die Zusatzbetreuung in Rechnung
gestellt.
▲
|
|
Ausschluss
Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf Ende eines Monats ohne
Angaben von Gründen durch die KITA-Leitung erfolgen z.B. bei
Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages,
untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der
Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.
▲
|
|
Finanzen
Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternreglement geregelt. Es
wird eine einmalige Aufnahmegebühr von CHF 100.-, sowie eine
jährliche Vereinsbeitragsgebühr von CHF 100.-( diese wird auch
bei einem Austritt während des laufenden Jahres nicht
zurückbezahlt) eingehoben. Die laufende Jahresgebühr wird bei
Eintritt, oder der Januarrechnung aufgerechnet. Falls ein
Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die KITA kommt,
werden die vertraglich vereinbarten Tarife der laufenden
Monatsrechnung aufgerechnet. Windeln müssen von den Eltern
gestellt werden. Ebenso Spezialnahrung. Wir behalten uns vor
Extraausgaben für das Kind in Rechnung zu stellen.
▲
|
|
Elternarbeit
Die KITA soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten
bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese
können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen
Beziehungen zu den Betreuerinnen Sicherheit und Geborgenheit
erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine
intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und der KITA: Die
Vernetzung zwischen Eltern und Erzieherinnen kann sich durch
verschiedene Aktivitäten entwickeln: Gespräche, Besuche, Feste,
Veranstaltungen etc. Diese Elternveranstaltungen finden
sporadisch, nach schriftlicher Bekanntmachung oder Einladung
statt. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der
Hortleitung und der Gruppenleiterin, welche sich in
regelmässigen Sitzungen über die Kinder austauschen. Wir streben ein Klima gegenseitiger
Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen,
welche das Kind vom Elternhaus in die KITA oder umgekehrt trägt.
Wir setzen die Bereitschaft für Elterngespräche voraus, in
welchen wir den Entwicklungsstand des Kindes, gegenseitige
Fragen / Probleme etc. besprechen möchten.
▲ |
| |
|